§ 1

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Rettungsdienst-Akademie Bonn GmbH (im Folgenden: „RAB“) und dem sich zu dem jeweiligen Lehrgang anmeldenden Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die RAB stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

§ 2

Anmeldeverfahren
und Anmeldebedingungen

(a) Die Anmeldung zu den Lehrgängen der RAB erfolgt über das Anmeldeformular (online oder in Papierform).
(b) Der Teilnehmer kann aus dem Angebot Lehrgänge auswählen und im Anmeldeformular ankreuzen bzw. diese im Online-Formular auswählen. Über das durch den Teilnehmer unterzeichnete Anmeldeformular wird ein verbindlicher Antrag zur Buchung des ausgewählten Lehrgangs abgegeben – ebenso erfolgt dies bei einer Online-Anmeldung durch Absendung der Anmeldung.

(c) Sollten für den Lehrgang Zugangsvoraussetzungen gelten (Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Bescheinigung, ärztliches Gesundheitszeugnis), müssen die Unterlagen spätestens zu Lehrgangsbeginn vollständig eingereicht werden. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der RAB eingereicht wurden, und der Teilnehmer von der RAB eine Bestätigung zur Teilnahme erhalten
hat, ist eine Teilnahme am Lehrgang und an der entsprechenden Prüfung möglich.
Andernfalls kann die Lehrgangs- und Prüfungsteilnahme versagt werden. Eine Pflicht zur Kostentragung bei erfolgter Anmeldung bleibt davon unberührt.
(d) Nach Eingang und Bearbeitung der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung und Rechnung. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald die Anmeldebestätigung/Rechnung auf den Teilnehmer ausgestellt wurde. Eine Stornierung ist danach nur noch unter den in 3. genannten Bedingungen möglich. Sollte ein Träger bzw. eine Hilfsorganisation die Kosten des Lehrgangs für den
Teilnehmer übernehmen, ist dies bei der Anmeldung ausdrücklich mit gültiger Rechnungsanschrift zu vermerken. Der Gesamtbetrag wird vier Wochen vor Lehrgangsbeginn auf dem in der Rechnung genannten Konto fällig. Sollte der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Frist begleichen, behält sich die RAB vor, nach einfacher Mahnung, den Lehrgangsplatz anderweitig zu vergeben und ein Mahnverfahren einzuleiten.
(e) Sollte der gewünschte Lehrgang belegt sein, wird der Teilnehmer angeschrieben und darüber informiert, dass er auf der Warteliste vermerkt ist. Gebühren werden in dem Fall nur erhoben, wenn der Teilnehmer verbindlich in einen Lehrgang eingebucht wird.
(f) Bitte beachten Sie, dass die Ausbildungen z.T. pandemiebedingt sowohl als Webinar, als auch im Präsenzunterricht stattfinden.
(g) Kurz vor dem Lehrgang erhält der Teilnehmer weitergehende Informationen zum Stundenplan, zu den Unterrichtszeiten, ggf. zu den Einwahlmodalitäten im Videokonferenzsystem und zu den Schulnormen.

§ 3

Stornierungen
und Verhinderung wegen Krankheit

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Lehrgangsnummer schriftlich per Post oder per Mail an folgende Adresse erklärt werden:


Rettungsdienst-Akademie Bonn GmbH

staatl. anerkannte Notfallsanitäterschule
Friesdorfer Str. 194a
53175 Bonn
E-Mail: info@rdakademiebonn.de

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der RAB.
Tritt der Teilnehmer von der Buchung zurück oder tritt er den Lehrgang nicht an, wird die RAB angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt.

Die Höhe richtet sich nach dem Absagetermin. Die Rücktrittspauschalen betragen pro Person:
– bis zu vier Wochen vor Lehrgangsbeginn: € 100,00.-
– ab vier Wochen vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Gesamtgebühr
– ab sieben Tagen vor Lehrgangsbeginn: 80 % der Gesamtgebühr

– weniger als sieben Tage oder Nichterscheinen zu Lehrgangsbeginn: 100 % der Gesamtgebühr

Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Lehrgangsgebühren werden fällig, jedoch kann der Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt -je nach Verfügbarkeiten der Schule- nachgeholt werden.

Kündigungen und Vertragsrücktritte sind schriftlich bei der RAB einzureichen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4

Leistungen
Die Lehrgangsgebühren beinhalten – wenn nicht anders angegeben – den Unterricht, die Lernmaterialien und geeignete Lehrbriefe. Eine Verpflegung ist in der Lehrgangsgebühr nicht enthalten.

§ 5

Änderungsvorbehalt (z.B. Lehrgangsabsagen)

Sollte die Mindestteilnehmerzahl zum Lehrgang nicht erreicht werden oder andere schwerwiegende Gründe die Durchführung des Lehrganges unmöglich machen, behält sich die RAB vor, die Maßnahme oder Teile davon abzusagen. Der Teilnehmer (oder bei dienstlichen Anmeldungen der Arbeitgeber) erhält unverzüglich eine entsprechende Information – bereits erhaltene Gebühren werden wieder an die zahlende Partei erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Details im Veranstaltungsablauf können aus wichtigen Gründen unter Wahrung des Gesamtbildes und der Qualitätsvorgaben der RAB geändert werden und berechtigen nicht zum Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung.

 

§ 6

Haftung
Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der RAB, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die RAB nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn diese einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen der RAB, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Für Schäden durch das aus- und fortbildungsbezogene Praxistraining entsteht keine Schadensersatzpflicht durch die RAB, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

Alle Teilnehmer haben im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts dafür zu sorgen, dass sie sich nicht in Gefahren begeben, die vorher nach Bewertung aller Umstände vorauszusehen waren und zu vermeiden waren. Für die fachpraktischen Unterrichtsanteile hat der Teilnehmer durch das Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung bzw. durch das Vorhalten
entsprechender Altkleidung einem Schaden vorzubeugen.

Es gelten die allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften (Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz, TRBA
250, BG-Vorgaben).

§ 7

Verpflichtungen des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich zu folgenden Verhaltensweisen, Regelungen
und Vorgaben:

7.1

Die Teilnahme
am Unterricht hat pünktlich zu erfolgen. Fehlzeiten werden durch den Dozenten im Kursbuch dokumentiert und können bei Überschreitung der maximal zulässigen Fehlzeiten zu einem Prüfungsausschluss führen. Es gelten die gesetzlichen maximalen Fehlzeiten (RettAPO NRW, NotSanG, NotSan-APrV, Ausführungsbestimmungen MAGS NRW etc.).

 

7.2

Der Teilnehmer
hat sich gegenüber dem Personal der RAB und gegenüber Mitschülern zuvorkommend, freundlich, kollegial und hilfsbereit zu verhalten. Das zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial ist sorgsam zu behandeln. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Bestückung und bei dem Wiederbefüllen verbrauchter Materialien mitzuwirken, auch wenn dadurch die eigentliche Unterrichtszeit überschritten wird. Diese Erwartungshaltung besteht auch gegenüber allen anderen Genannten.

 

7.3

Die Teilnahme am Unterricht hat in angemessener Kleidung und mit einem entsprechenden Auftreten zu erfolgen. Die Schulleitung der RAB kann Personen die Teilnahme am Unterricht untersagen, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Es gilt das Ermessen der Schulleitung der RAB.

 

7.4

An der RAB stattfindende Lehrgänge finden in deutscher Sprache statt. Liegen die sprachlichen Voraussetzungen bei einem Teilnehmer nicht vor, kann die Schulleitung der RAB im Benehmen mit dem Gesundheitsamt der Stadt Bonn die weitere Teilnahme am Lehrgang untersagen und von sprachlichen Weiterqualifizierungen abhängig machen. Die Lehrgangsgebühren können nicht erstattet werden.

 

7.5

Anweisungen des Schulpersonals, der Schulleitung und der Dozenten ist unbedingt Folge zu leisten. Brandschutzrechtliche, hygienerechtliche und arbeitsschutzrechtlicheVorgaben sind einzuhalten.

 

7.6

Die Teilnahme
an einem Lehrgang im berauschten Zustand (Alkohol, Drogen) ist nicht möglich.
Es gilt striktes Alkohol- und Drogenverbot in/auf sämtlichen Räumen und Flächen der RAB. Zu bestimmten feierlichen Anlässen kann die Schulleitung der RAB Ausnahmen vom Alkoholverbot befristet erlassen.

 

7.7

Die Räumlichkeiten und Außenflächen der RAB aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Der Teilnehmer erklärt sich mit einer etwaigen technischen Aufnahme einverstanden. Es werden die allgemeinen Datenschutzvorschriften durch die RAB beachtet. Sprachaufzeichnungen finden nicht statt. Toilettenräume sind nicht
videoüberwacht.

 

7.8

Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass ein Teilnehmer die gesundheitlichen oder charakterlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Rettungsdienst nicht erfüllt, setzt die Schulleitung der RAB das zuständige Gesundheitsamt und den Prüfungsvorsitzenden in Kenntnis. Ein Prüfungsausschluss ist möglich und wird im Benehmen mit den zuständigen Stellen vollzogen und dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt.

 

7.9

Ein Lehrgangsabbruch durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich (Art. 2 I GG, allg.Handlungsfreiheit). Die Konsequenzen aus einem Lehrgangsabbruch hat der Teilnehmer zu tragen. Die Kosten für den Lehrgang sind weiterhin in voller Höhe fällig und es werden keine Kosten erstattet. Im Benehmen mit der Schulleitung der RAB kann der Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Es
gelten die gesetzlichen Fristen für die Prüfungszulassungen. Das Gesundheitsamt der Stadt Bonn entscheidet letztinstanzlich. Im Falle einer bereits erfolgten Prüfungszulassung verpflichtet sich der Teilnehmer, einen Antrag auf Absage der Prüfung einzureichen. Auch hierzu gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7.10

Ein Prüfungsausschluss ist insbesondere möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen wie Führungszeugnis, beglaubigte Ausweiskopien, Lebenslauf mit Lichtbild, die Erste-Hilfe-Bescheinigung und der Nachweis über die entsprechende Schuldbildung nicht vorliegen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.11

Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er die praktischen Ausbildungsabschnitte, die er im Rahmen von Lehrrettungswachen- und Klinikpraktika absolvieren soll, selbst organisiert. Die RAB ist dem Teilnehmer bei der Beschaffung von Praktikumsplätzen im Bedarfsfall behilflich und greift dabei auf die bestehenden Kooperationsverträge zurück. Einen rechtlichen Anspruch auf die Zuweisung von Praktikumsplätzen gegenüber der RAB ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

 

§ 8

Schlussbestimmungen

Für Verträge zwischen der RAB und dem Teilnehmer gilt deutsches Recht.
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Bonn.

Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

 

 

Anmeldeformular 2021

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