FAQ ZUR RETTUNGSDIENST-AKADEMIE BONN
Du hast Fragen zur Rettungsdienst-Akademie Bonn? Hier findest Du ein paar Antworten. Wenn Du noch mehr wissen möchtest, kontaktiere uns gerne!
Fragen und Antworten
... auf die meistgestellten Fragen, die uns erreicht haben.
...im Vorfeld einer Veranstaltung bei uns...
Warum muss ich Unterlagen fristgerecht einreichen?
Unsere Ausbildungen wie z.B. der Rettungshelfer NRW, Rettungssanitäter und auch Notfallsanitäter schließen mit staatlichen Prüfungen ab.
Im Rahmen dessen bestimmt die zuständige untere Gesundheitsbehörde – sofern nicht durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung normiert – Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Dabei gilt: Kommen die Unterlagen bei uns unvollständig an und/oder nicht fristgerecht, dann können sie leider nicht mehr zum geplanten Prüfungstermin angenommen werden.
Auch eine Kontaktaufnahme mit der unteren Gesundheitsbehörde führt nicht dazu, dass die Frist verändert werden kann.
Also, wenn Du eine staatliche Prüfung absolvieren möchtest, so reiche bitte alle Unterlagen fristgerecht und vollständig ausgefüllt ein.
Wer darf meine Personalausweiskopie beglaubigen?
Für unsere Ausbildungen sind amtlich beglaubigte Kopien Deines Personalausweises nötig. Die maßgebliche Grundlage für diesen Vorgang ist das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW. Dort steht im § 33, wer was beglaubigen darf. (Link)
Daraus ergibt sich, dass das Bürgeramt die einzige autorisierte Stelle ist, die Personalausweiskopien beglaubigen darf.
Zusammengefasst: Behörden dürfen nur das beglaubigen, was sie im Regelfall selbst ausstellen. So kann leider Dein Angehöriger, der bei einer anderen Behörde oder bei z.B. einem Gericht arbeitet, nicht weiterhelfen und keine rechtsgültige Beglaubigung des Personalausweises vornehmen. Eine Ausnahme wäre, dass dieser Angehörige zufällig genau im Bürgeramt tätig ist.
Nachrangig werden auch (deutlich teurere) notarielle Beglaubigungen akzeptiert.
Sparkassen, Schulen, Krankenkassen usw. können nicht eine Personalausweiskopie amtlich beglaubigen. Schulen dürfen aber natürlich Kopien Eurer Abschlusszeugnisse mit einem Übereinstimmungsvermerk versehen – jeder darf ja immer das bestätigen, was er selbst ausstellt. Alles klar?
Gerade in Bonn hat das Dienstleistungszentrum z.T. einen langen Vorlauf was die Terminvergabe angeht. Tipp: Du kannst ein beliebiges Bürgeramt z.B. auch im Rhein-Sieg-Kreis aufsuchen. Wir haben zum Beispiel die Mitarbeiter/innen im Rathaus Alfter als freundliche und vor allem kurzfristig weiterhelfende Stelle kennengelernt.
Wie kann ich ein Führungszeugnis vor Ort beantragen?
Das Führungszeugnis ist ein wichtiger Nachweis darüber, dass man als künftige/r Kollege/in im Rettungsdienst Vorgaben beachten und Recht und Ordnung akzeptieren kann. Der Nachweis wird über ein Führungszeugnis erbracht, welches nicht älter als drei Monate ist. Damit wird sichergestellt, dass künftige Rettungsdienstmitarbeitende eine „reine Weste“ haben. Im günstigsten Fall hat das Führungszeugnis nur einen Eintrag: „Keine Eintragung.“
Das Führungszeugnis beantragst Du beim Bürgeramt Deiner Heimatgemeinde. Du musst dazu persönlich vorsprechen und die Gebühr entrichten. Denk bei Deinem Termin auch direkt daran, dass Du eine amtlich beglaubigte Kopie Deines Personalausweises benötigst. Das macht nämlich auch das Bürgeramt.
Wie kann ich ein Führungszeugnis ONLINE beantragen?
Praktischerweise gibt es mit der Einführung des neuen Personalausweises auch elektronische Funktionen zum Identitätsnachweis. Daher hat das Bundesamt für Justiz, welches die Führungszeugnisse ausstellt und ein entsprechendes Register unterhält, ein Online-Angebot geschaffen.
Auf der Homepage des Bundesamtes für Jusitz gibt es auch Infos zum Führungszeugnis:
Wenn Du es direkt beantragen möchtest, so erreichst Du das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter folgendem Link:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=F74D55436C5399CD982D
Wie gelange ich an Praktikumsplätze im Krankenhaus und auf der Lehrrettungswache?
Im Rahmen der Schulzulassung haben wir eine entsprechende Kooperationspartnerschaft mit zahlreichen Krankenhäusern und Lehrrettungswachen in näherer und weiterer Umgebung um die Rettungsdienst Akademie Bonn gegründet, d.h. grundsätzlich stehen Praktikumsplätze zur Verfügung.
Es liegt allerdings in Deiner eigenen Verantwortlichkeit, die Praktikumsstellen eigenständig anzusprechen, da die zuständigen Pflegedirektoren/innen und auch das praxisanleitende Personal auf der Lehrrettungswache Dich selbst vorab kennenlernen möchten.
Dazu zählt auch (und das ist für viele von Euch sicherlich selbstverständlich), dass dies keine Familienangehörigen wie z.B. Eure Eltern übernehmen sollten, da sonst ein persönliches Kennenlernen z.B. am Telefon schlecht möglich ist und das eher ein Zeichen für fehlende Selbstständigkeit ist, die im Rettungsdienst aber ausdrücklich gerne gesehen ist.
Wenn alle Kooperationspartner/innen frustran angesprochen wurden und dies nachgewiesen werden kann, kommt es u.U. in Betracht, gegen eine Bearbeitungsgebühr die Suche nach Praktikumsplätzen zu unterstützen.
Eine Garantie für einen Praktikumsplatz gibt es allerdings aus den o.g. Gründen nicht. Wichtig ist in jedem Falle, unmittelbar zu Lehrgangsbeginn, idealerweise bereits zum Zeitpunkt der Lehrgangsanmeldung, die Kontaktaufnahme mit den künftigen Praktikumsstellen vorzunehmen. So bleibt genügend Zeit, das Praktikum zu planen.
Sollte es nicht möglich sein, zeitnah einen Praktikumsplatz zu finden, so müssten ggf. weitere Ausbildungsschritte (z.B. Rettungssanitäter-Abschlusslehrgänge) nach hinten verschoben werden.
(Wir bitten um Verständnis, dass in diesem Falle keinerlei Anspruch gegenüber der Rettungsdienst Akademie Bonn daraus erwächst.)
Was ist, wenn ich zu einer staatlichen Prüfung erkranke?
In diesem Falle musst Du uns schnellstmöglich über Deine Erkrankung informieren.
Wir stellen Dir ein Formblatt zur Verfügung, mit dem Du gegenüber der unteren Gesundheitsbehörde Deinen Rücktritt von der Prüfung aus gesundheitlichen Gründen erklären kannst.
Wichtig:
Es gibt hier nur eine Rechtsbeziehung zwischen Dir und der unteren Gesundheitsbehörde, d.h. die Rettungsdienst-Akademie Bonn leitet der unteren Gesundheitsbehörde lediglich die Information über Deine Erkrankung zu. In der Folge musst Du eigenständig in den Austausch mit der Behörde hinsichtlich der zeitnahen Abwicklung des Rücktrittsersuchens gehen.
Wenn Du das nicht machst, kann es u.U. sein, dass Dein Rücktritt nicht genehmigt wird und Du einen Prüfungsversuch verwirkt hast.
Es gilt also, hier sorgfältig zu arbeiten und alle geforderten Unterlagen fristgerecht und vollständig einzureichen.
... zu einer Tätigkeit bei uns ...
Bietet Ihr Aushilfsjobs an der Rettungsdienst Akademie Bonn an?
JA!
Wir bieten z.B. auch Lehrgangsabsolventinnen und -absolventen bei Bedarf die Möglichkeit, als Aushilfe tätig zu werden. Im Rahmen der Tätigkeit wird man auf Anforderung in verschiedenen Bereichen tätig:
Beispiele für Aushilfstätigkeiten an der Rettungsdienst Akademie Bonn:
- Unfalldarsteller*in an der Rettungsdienst Akademie Bonn
- Lagerverwaltung an der Rettungsdienst Akademie Bonn
Kann ich an der Rettungsdienst Akademie Bonn als Honorardozent*in arbeiten?
JA!
Wir freuen uns immer über Initiativbewerbungen von Kolleginnen und Kollegen, die Interesse an einer Lehrtätigkeit bei uns haben. Sie erweitern damit den Stamm an Fachdozentinnen und -dozenten, die aus ganz heterogenen Berufsgruppen stammen, d.h. neben Ärzten und Notfallsanitäter/innen sind an unserer Akademie u.a. auch Rechtsanwälte, Physiotherapeuten, Psychologen, Pflegefachkräfte, Studiendirektoren und Pharmareferenten tätig.
Wenngleich wir gerne besonders berufserfahrene Kolleginnen und Kollegen einsetzen, die mehrjährige Berufserfahrung in der Lehre und auch in der Notfallmedizin haben, so geben wir auch denjenigen die Möglichkeit, die sich erst seit kurzem für die Lehre interessieren.
Die Anforderungen an Ihre Qualifikationen bemessen sich nach dem später mit uns gemeinsam besprochenen und geplanten Einsatzgebiet, d.h. es macht einen Unterschied, ob Sie in der Notfallsanitäter-Ausbildung mitwirken oder sich eher im Bereich des Grundlagensegments (Rettungshelfer NRW, Rettungssanitäter) sehen.
Im Bereich der Notfallsanitäter-Ausbildung verfügen Sie im besten Falle über die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter*in und die Zusatzbezeichnung Praxisanleiter*in Notfallsanitäter. Andere gleichwertige Berufsabschlüsse – z.B. in den Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachkräfte etc. kommen hier ebenso in Betracht.
Bei ärztlichen Dozenten*innen freuen wir uns über eine abgeschlossene Weiterqualifizierung zur Fachärztin / zum Facharzt – aber auch hier gilt, dass wir dem Dozentennachwuchs eine Chance geben und Sie natürlich auch als Assistenzärzte bei uns tätig werden können.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und es zu einer Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Rettungsdienst Akademie Bonn als Bildungsträger kommt, müssen uns alle Qualifikationsnachweise in amtlich beglaubigter Form eingereicht werden. Dies ist erforderlich, damit wir Sie bei der Bezirksregierung Köln als Dozent*in melden können. Erst nach positiver Rückmeldung von der Bezirksregierung, können wir Sie entsprechend einsetzen.
Wir freuen uns über zahlreiche Initiativbewerbungen per E-Mail unter info@rdakademiebonn.de .
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