Ausbildungsinformationen

Mit uns neue Ziele erreichen !

Rettungshelfer*in NRW, Rettungssanitäter*in und Notfallsanitäter*in

Kompetent und eigenverantwortlich

Einsatzmöglichkeiten von Rettungshelfer/innen NRW

Rettungshelfer(innen) sind in Deutschland qualifiziert für die Fahrerfunktion im Krankentransportdienst. Sie unterstützen den Transportführer, der die Qualifikation Rettungssanitäter/in hat.

Auch wenn Sie eine wichtige Aufgabe im Sinne einer sicheren Führung des Krankentransportwagens im Straßenverkehr haben, so müssen Sie auch grundlegende medizinische Kenntnisse erwerben, die wir Ihnen im 80 Stunden umfassenden Theorielehrgang vermitteln.

Gliederung der Ausbildung

Die gesamte Rettungshelfer/innenausbildung umfasst 160 Stunden, die sich zunächst in einen theoretischen Abschnitt (80 Stunden) und einen praktischen Abschnitt (80 Stunden Lehrrettungswache) gliedert. Der theoretische Ausbildungsabschnitt schließt mit einer schriftlichen sowie praktischen Prüfung ab, die Sie vor dem Gesundheitsamt Bonn ablegen. Das Bestehen dieser beiden Prüfungsteile ist Voraussetzung für die Zulassung zum praktischen Ausbildungsabschnitt, 80 Stunden Praktikum in einer Lehrrettungswache umfasst.

Die Ausbildungsinhalte im Überblick:

  • Theoretische Ausbildung: 80 Stunden (ca. 2 Wochen)
  • Rettungswachenpraktikum: 80 Stunden (ca. 2-4 Wochen, je nach Schichtmodell)
Wichtige Fristen

Im Idealfall wird die Ausbildung unmittelbar und zusammenhängend absolviert.

Die Ausbildung muss aber innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Sofern begründbar, kann diese Frist auf maximal zwei Jahre verlängert werden.

Die gesetzliche Ausbildungsgrundlage

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW) regelt u.a. die konkreten Inhalte, die Ausbildungsdauer sowie die Ausbildungsinhalte der Rettungshelfer/innenausbildung. Das Ausbildungskonzept der Rettungsdienstakademie Bonn orientiert sich genauestens an dieser Norm!

Wurde das Lehrrettungswachenpraktikum erfolgreich absolviert, liegen alle Voraussetzungen für die Beantragung Ihres Rettungshelfer/innen-Zeugnisses vor- sobald Sie dieses in den Händen halten, dürfen Sie sich „Rettungshelfer/in NRW“ nennen.

Zulassungsvoraussetzungen (gemäß § 5 RettAPrVO NRW)

(1) Eine Person erhält Zugang zur Ausbildung, wenn sie der Ausbildungsstätte vor Beginn der Ausbildung folgende Nachweise vorlegt:

  1. Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss,
  2. ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist,
  3. Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde,
  4. Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin beziehungsweise Rettungssanitäter oder Rettungshelferin beziehungsweise Rettungshelfer ergibt, in Form des Führungszeugnisses Belegart N, welches nicht älter als drei Monate sein soll, oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14,
  5. Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen.

(2) Eine Verpflichtung zur Ausbildung besteht für die schulische Ausbildungsstätte nicht.

Einsatzmöglichkeiten von Rettungssanitäter/innen

Rettungssanitäter(innen) sind in Deutschland qualifiziert für die Transportführerfunktion im Krankentransportdienst sowie als Fahrer von Rettungstransportwagen (RTW) in Notfalleinsätzen. Darüber hinaus assistieren sie in erster Linie den Notfallsanitätern und Rettungsassistenten bei der Erstversorgung von Patienten am Einsatzort und kommunizieren zudem mit den Rettungsleitstellen.

Auf diese Tätigkeiten bereiten wir Sie in unseren 240 Unterrichtseinheiten umfassenden Rettungssanitäterlehrgängen intensiv vor, indem wir Ihnen das theoretische und praktische Basiswissen der Notfallmedizin präzise vermitteln. Dabei profitieren Sie von unserem Konzept der Ausbildung auf Augenhöhe –  sie gehören vom ersten Tag an zum Kollegenkreis.

Gliederung der Ausbildung

Die gesamte Rettungssanitäterausbildung umfasst 520 Stunden, die sich zunächst in einen theoretischen Abschnitt (240 Stunden) und einen praktischen Abschnitt (240 Stunden) gliedert. Der theoretische Ausbildungsabschnitt schließt mit einer schriftlichen sowie praktischen Prüfung ab. Das Bestehen dieser beiden Prüfungsteile ist Voraussetzung für die Zulassung zum praktischen Ausbildungsabschnitt, der zur Hälfte als Praktikum in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung (z.B. Krankenhaus, ambulante OP-Zentren, Medizinische Versorgungszentren etc.) (80 Stunden) und zur Hälfte als Praktikum in einer Lehrrettungswache (160 Stunden) absolviert wird.

Die Ausbildungsinhalte im Überblick:

  • Theoretische Ausbildung (Verkürzung der Theorie auf 160 Stunden für ausgebildetet Rettungshelfer): 240 Stunden (ca. 6 Wochen)
  • Praktikum in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung: 80 Stunden (ca. 2 Wochen)
  • Rettungswachenpraktikum (Verkürzung des Praktikums auf 80 Stunden für ausgebildete Rettungshelfer*innen NRW): 160 Stunden (ca. 4 Wochen)
  • Wiederholungs- und Prüfungslehrgang zzgl. schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung; 40 Stunden
Wichtige Fristen

Im Idealfall wird die Ausbildung unmittelbar und zusammenhängend absolviert.

Die Ausbildung muss aber innerhalb von zwei Jahren (z.B. bei ehrenamtlichen Helfern oder aus anderen Gründen AUF ANTRAG innerhalb von drei Jahren) abgeschlossen sein. 

Die gesetzliche Ausbildungsgrundlage

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW) regelt u.a. die konkreten Inhalte, die Ausbildungsdauer sowie die Ausbildungsinhalte der Rettungssanitäterausbildung. Das Ausbildungskonzept der Rettungsdienstakademie Bonn orientiert sich genauestens an dieser Norm!

Wurden die beiden praktischen Ausbildungsabschnitte ebenfalls erfolgreich absolviert, liegen alle Voraussetzungen für die Zulassung für den 40-stündigen Abschlusslehrgang vor, indem überwiegend ein Repetitorium des bereits vermittelten Wissens erfolgt und so auf die staatliche Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss vorbereitet wird.

Der 40-stündige Abschlusslehrgang wird an der Rettungsdienstakademie Bonn ausschließlich von staatlichen Fachprüfern begleitet, um die bestmöglichste Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten.

In der staatlichen abschlussprüfung müssen Sie vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine zweiteilige Prüfung absolvieren, die aus einem theoretischen und einem praktischen Abschnitt besteht.

Werden diese beiden Teile erfolgreich absolviert, erlangen Sie schließlich die Qualifikation zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter.

Zulassungsvoraussetzungen (gemäß § 5 RettAPrVO NRW)

(1) Eine Person erhält Zugang zur Ausbildung, wenn sie der Ausbildungsstätte vor Beginn der Ausbildung folgende Nachweise vorlegt:

  1. Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss,
  2. ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist,
  3. Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde,
  4. Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin beziehungsweise Rettungssanitäter oder Rettungshelferin beziehungsweise Rettungshelfer ergibt, in Form des Führungszeugnisses Belegart N, welches nicht älter als drei Monate sein soll, oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14,
  5. Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen.

(2) Eine Verpflichtung zur Ausbildung besteht für die schulische Ausbildungsstätte nicht.

Tätigkeitsfelder von Notfallsanitätern in Deutschland
Notfallsanitäter/innen beurteilen bei medizinischen Notfällen den Gesundheitszustand von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, entscheiden, ob ein Arzt oder eine Ärztin gerufen werden muss, und veranlassen dies nötigenfalls. Bis zum Eintreffen des Arztes oder der Ärztin bzw. bis zum Transport der Patienten führen sie die medizinische Erstversorgung durch und ergreifen lebensrettende Sofortmaßnahmen, notfalls ergreifen sie auch invasive Maßnahmen. Sie stellen die Transportfähigkeit der Patienten her und betreuen sie während der Fahrt zum Zielort (z.B. ins Krankenhaus). Zudem überwachen sie die lebenswichtigen Körperfunktionen der Patienten und erhalten diese aufrecht. Nachdem sie die Patienten in die stationäre Weiterbehandlung übergeben haben, stellen Notfallsanitäter*innen die Einsatzfähigkeit ihrer Fahrzeuge wieder her, säubern und desinfizieren die Rettungsmittel und erstellen Transportnachweise, Einsatzberichte und Notfallprotokolle. Sind sie im Innendienst einer Rettungswache, Rettungsleitstelle oder einer integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst eingesetzt, nehmen sie Notrufe entgegen und disponieren die Einsätze.
Gliederung der Ausbildung
Die Notfallsanitäterausbildung dauert drei Jahre und umfasst 4600 Stunden, die in Form von theoretischem und praktischem Unterricht abgeleistet werden. Der theoretische Unterricht umfasst 1.920 Stunden und findet an einer staatlich anerkannten Notfallsanitäterschule statt. Die praktische Ausbildung erstreckt sich über insgesamt 2.680 Stunden, von denen 1960 Stunden in einer Lehrrettungswache und 720 Stunden im Krankenhaus absolviert werden.  Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG werden entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung, insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten, vermittelt. Die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter endet mit der staatlichen Prüfung. Diese umfasst einen aus drei Fachprüfungen bestehenden schriftlichen, einen aus drei Themenbereichen bestehenden mündlichen und einen aus vier Fallbeispielen in der Teamführerrolle bestehenden praktischen Teil.
Die Notfallsanitäter Ausbildung der Rettungsdienst Akademie Bonn
Die Unterrichte in der theoretischen Ausbildung werden ausschließlich von Fachdozenten abgehalten, die bei den medizinischen Themen mindestens über die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter*in sowie die Zusatzqualifikation „Praxisanleiter Notfallsanitäter“ und über eine mindestens 5-jährige Berufs- sowie Unterrichtserfahrung verfügen. Jeder Unterricht orientiert sich an den Vorgaben des Rahmenlehrplans NRW. Daran angelehnt hat unser Verlagshaus zu jedem Themenschwerpunkt Lehrbriefe entwickelt, die als Lehrgrundlage jedem Auszubildenden als Digital- und Printversion bereitgestellt werden. Unsere Fachdozenten haben größtenteils an der Entwicklung dieser Lehrbriefe mitgewirkt. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass stets einheitliche Lehraussagen getroffen werden und eine inhaltlich im Detail abgestimmte Ausbildung gewährleistet ist. Die praktischen Einsätze auf der Lehrrettungswache sowie im Krankenhaus werden durch speziell geschultes Praxisbegleitpersonal begleitet – hierbei findet bereits zu Ausbildungsbeginn eine feste Personalzuordnung statt sowie ein erstes Kennenlernen im persönlichen Gespräch.
Die gesetzliche Ausbildungsgrundlage
Analog zur Krankenpflegeausbildung wurde mit dem Notfallsanitätergesetz ein dreijähriger Ausbildungsberuf etabliert. Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ist am 01.01.2014 in Kraft getreten und regelt in Form eines Bundesgesetzes die Berufsausbildung zum Notfallsanitäter, welche die damalige Rettungsassistentenausbildung ersetzt und vom Inhalt sowie Umfang deutlich weitreichender ausgestaltet ist. Die Ausbildung erfolgt anhand eines lernfeldorientierten Curriculums, welches der Rahmenlehrplan zur Ausbildung zum Notfallsanitäter / zur Notfallsanitäterin in Nordrhein-Westfalen vorgibt.
Anstellungsverhältnis und Stellung der Schulen
Die Notfallsanitäter-Auszubildenden werden bei den entsprechenden Rettungswachen und Trägern angestellt und von dort aus zu den kooperierenden staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen entsendet. Gem. § 5 Abs. 3 NotSanG trägt die Schule die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel. Dabei unterstützt die Schule die praktische Ausbildung durch Praxisbegleitungen.
Ausbildungsvoraussetzungen
Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist neben der gesundheitlichen Eignung der Realschulabschluss als mittlerer Schulabschluss vorgesehen. Interessenten mit Hauptschulabschluss können ebenfalls zugelassen werden, wenn sie zusätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer vorweisen können.
Ausbildungsgehalt
Den Auszubildenden wird von ihren Arbeitgebern, den jeweiligen Hilfsorganisationen, ein festes monatliches Ausbildungsgehalt ausbezahlt, welches gestaffelt nach Ausbildungsjahr steigt. Notfallsanitäter in der Ausbildung verdienen nach dem TVAöD-BT-BBiG im ersten Jahr 1018,26 Euro brutto, im zweiten Ausbildungsjahr 1.068,20 Euro brutto und im dritten Jahr 1.114,02 Euro brutto. Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann je nach Bundesland und Ausbildungsträger variieren. Nach Abschluss der Ausbildung steigt das Notfallsanitätergehalt auf rund das Doppelte der Ausbildungsvergütung. Die Pflicht, eine Ausbildungsvergütung zu zahlen, ist eine wesentliche Neuerung. Eine solche Vergütungspflicht war bei der bisherigen Ausbildung zum Rettungsassistenten während der Schulzeit nicht vorgesehen. Die Vergütung schon während der Ausbildung soll dazu beitragen, die Attraktivität der Ausbildung zu steigern.
Wir helfen gerne weiter!

Weitere Informationen erteilen wir gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.

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